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Hausordnung der AWA (Ingame Regeln)

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Hausordnung der AWA (Ingame Regeln) Empty Hausordnung der AWA (Ingame Regeln)

Beitrag  Tristan McGalloway Fr 06 Jun 2014, 22:43

-IG Regelungen:Es Handelt sich hierbei um Regeln innerhalb des Spielgeschehens, die den Charakteren bekannt sind. Ob und wie sich ein Charakter daran hält liegt in der Hand des Spielers.

● Hausordnung des Internates
Sie wird von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Sorgeberichtigten schriftlich anerkannt.

Wir freuen uns, dass du den Weg zu uns gefunden hast!
Alle Mitarbeiter der AWA sind bemüht, dir ein „zweites Zuhause“ zu bieten, sie begleiten dich in deinem Schul- und Trainingsalltag. Du sollst dich in der Wohngemeinschaft wohl fühlen.
Voraussetzungen sind dafür, gegenseitige Achtung und Höflichkeit, Rücksichtnahme und Ehrlichkeit gegenüber Mitschülern und Aufsichtspersonal. Das Leben im Internat und deine Freizeitgestaltung außerhalb der Unterrichtszeiten werden weitgehend durch die Schüler -  in Zusammenarbeit mit den Pädagogen - selbst gestaltet.
Voraussetzung für eine endgültige Aufnahme in unser Internat ist es, die Krieterien zu erfüllen und evtl. eine Probezeit zu bestehen.

Tagesablauf
Weckzeiten sollten zwischen 6.45 Uhr und 7:15 Uhr eingestellt werden. Die Nachtruhe ist bis 6:30 Uhr einzuhalten. Nach der Morgentoilette (Waschen etc.) in den Gemeinschafts-Hygieneräumen und Aufräumen des Zimmers (auch die Betten sind zu machen!) wird das Frühstück gemeinsam mit den Mitschülern in der Mensa eingenommen. Das Frühstück endet spätestens 7.55 Uhr.
Die Wohnräume sind am Vormittag teilweise geöffnet. Wenn der Schüler eine Freistunde hat, oder krank ist, meldet er sich bei dem diensthabenden Pädagogen an. Auch nach Sportstunden und Trainingseinheiten dürfen vormittags die Gemeinschaftsduschen im Wohntrakt alternativ zu den örtlichen Duschen bei den Sportanlagen verwendet werden.
Im Krankheitsfall muss der Schüler die Schulärztin Dr. Hunter aufsuchen. Die Arztbescheinigung muss in dem zuständigen Schulsekretariat abgegeben werden. Anschließend muss der Schüler sich in seinem Zimmer aufhalten. Krankheiten, die eine mehrtägige Genesung erfordern, müssen unter Ärztlicher Aufsicht auf der Krankenstation auskuriert werden oder, bei längerfristiger Krankheit, wird eine Rückkehr nach Hause empfohlen. Wenn du an einer ansteckenden Krankheit leidest, musst du bis zu deiner Genesung dem Unterricht und dem Wohntrakt fern bleiben.

Um das leibliche Wohl kümmern sich die Mitarbeiter/innen in der Mensa und des Cafés Das Café ist durchgehend besetzt von 11-19Uhr
Essenszeiten
Frühstück: 7:00 Uhr – 7:55 Uhr
Mittagessen: 12:10 Uhr – 14:10 Uhr
Abendessen: 17:30 Uhr – 20:00 Uhr / 21:00 Uhr

Es ist nicht erlaubt, Besteck und Geschirr aus der Mensa mit zunehmen, wohl aber Nahrungsmittel in Form belegter Brötchen o.ä.

Um schulischen Problemen vorzubeugen, müssen Schüler der Klassenstufen 5-7, deren Leistung sich verschlechtert, an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen. Dabei wird der Schüler von Fachkräften unterstützt. Darüber hinaus können auch alle anderen Schüler nach Vereinbarung an der Betreuung teilnehmen. Eine Teilnahmebedingung ist ein diszipliniertes und in Bezug auf die Erledigung der Hausaufgaben motiviertes Verhalten. Verstöße gegen eine der genannten Bedingungen kann die Einstellung der Förderung in diesem Bereich zur Folge haben.
Die Hausaufgabenbetreuung findet jeweils von Montag bis Donnerstag statt.

Ordnung in Zimmern, Gemeinschaftsräume, Korridore und im Außengelände  
Alle Schüler und Angestellten haben darauf zu achten, dass ihre zur Verfügung gestellte Quartiere stets in einem ordentlichen Zustand sind. Für die Reinigungsarbeiten in den privaten Zimmern und die Grundordnung in den Sanitärräumen sind die Schüler selbst verantwortlich. An einem Tag in der Woche ist ein verbindlicher Reinigungstag festgelegt. Für die Ordnung und Sauberkeit der Gemeinschaftsräume, und des Außengeländes wird durch Angestellte gesorgt, die Schüler sind jedoch verpflichtet, keine Absichtlichen Verschmutzungen und Zerstörungen zu verursachen. Bei groben Verstößen kann ein verantwortlicher Schüler zur Beseitigung der Verschmutzung hinzu gezogen werden.

Sachbeschädigungen müssen sofort dem Sekretariat oder einem Verantwortlichen Lehrer gemeldet werden. Das Bekleben und Bemalen von Einrichtungsgegenständen, Türen, Wänden und Fliesen ist untersagt. Für Schäden, die von Schülern verursacht werden, und die nicht von der Pflichtversicherung abgedeckt sind, muss der Schüler oder seine Eltern (bei Minderjährigen) aufkommen.

Die schmutzige Wäsche wird in die vorgesehenen Behälter in den Zimmern gegeben und in regelmäßigen Abständen (Mo, Mi, Fr,) von der Reinigungskraft vor den Zimmern eingesammelt und gereinigt. Die Behälter müssen bei bedarf von den Schülern vor die Tür gestellt werden. Der Schüler hat die Möglichkeit seine Wäsche nach Absprache selbst zu waschen.
Das Umstellen und Mitbringen von Möbeln ist für Schüler untersagt.
Sportgerät soll an den zugewiesenen Plätzen aufbewahrt werden, nicht in den Zimmern. Fahrräder, können in den vorgesehen Räumlichkeiten/Fahrradständern im Internat abgestellt werden.

Sicherheit und Brandschutz
Offenes Licht (Kerzen, Räucherstäbchen etc.), gefährliche und leicht entzündliche Materialien (Feuerwerkskörper, Chemikalien etc.) sowie Küchen- und Heizgeräte (Toaster, Tauchsieder, Wasserkocher, Entsafter etc.) dürfen  in den Zimmern nicht betrieben werden.

Energiesparmaßnahmen
Beim Verlassen des Zimmers müssen das Licht sowie alle elektrischen Geräte (Musikanlage, Computer etc.) ausgeschaltet sein. Bei den Heimfahrten müssen zusätzlich die Stecker aus der Steckdose gezogen werden. Große Geräte wie Kühlschrank oder Fernseher, müssen angemeldet und genehmigt sein.

Ab- bzw. Anreise
Am Abreisetag sollte der Schüler bis spätestens 16.00 Uhr abgereist sein. Die Anreise sollte zwischen 18.00 Uhr und 21.30 Uhr des Vortages oder zwischen 7.00 Uhr und 7.45 Uhr des ersten Unterrichtstages erfolgen. Ist eine rechtzeitige Rückkehr nicht möglich, muss unverzüglich das Sekretariat oder ein diensthabender Lehrer telefonisch davon unterrichtet werden!

Handy/Internetnutzung:
Nicht volljährige Schüler dürfen Das Intranet des Internates Nutzen. Eine Erlaubnis zum Nutzen des Internets außerhalb des beaufsichtigten Computerraumes muss beantragt werden und wird je nach Fall zeitweilig erteilt. Internetfähige Handys werden eingezogen.
Volljährige Schüler können einen dauerhaften Internetzugang von ihren eigenen Geräten beantragen. Das herunterladen und abspielen von radikalen, rassistischen oder pornographischen Inhalten ist nicht erlaubt und führt bei Zuwiderhandlung zu Rechteentzug.

Verbote, sonstige Regelungen
- Rauschmittel, Drogen, Alkohol und Waffen aller Art sind strengstens verboten.
- Das Rauchen im Internat und auf dem. Internatsgelände ist nicht gestattet.
- Fernseher und Musikanlagen dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Während der Nachtruhezeiten müssen diese Geräte ausgeschaltet sein. Druckwerke, Computer- und Videospiele, sowie Filme mit radikalem, rassistischem oder pornographischem Inhalt sind nicht erlaubt.
- Sexuelle Handlungen sind gemäß der schottischen Gesetzgebung für unter 17 Jährige untersagt. Alle Schüler auf dem gesamten Schul- und Internatsgelände sind angehalten verantwortungsbewusst zu handeln und sich an geltendem Recht zu orientieren.
- Das Halten von Tieren im Internat ist untersagt.
- Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Schul- bzw. Internatsgelände ist mit Genehmigung gestattet. Eine Ausnahme der Genehmigungspflicht besteht bei den Ab- und Anreisetagen zum Be- und Entladen.
- Die übergebenen Schrank- und Zimmerschlüssel müssen bei Verlust oder Beschädigung durch Bezahlung der Nachfertigungskosten ersetzt werden.
- Minderjährige Schüler müssen jedes Verlassen des Schul- bzw. Internatsgeländes dem diensthabenden Erzieher anzeigen. Volljährige Schüler sind dazu angehalten ihre Abwesenheit und ihr Ziel anzugeben, verlassen das Gelände jedoch auf eigene Gefahr.
- Schwimmen oder Baden sind nur in ausgewiesenen, dafür vorgesehenen Anlagen des Internates und öffentlichen Badeanstalten erlaubt und nur dann, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
- Für die sichere Aufbewahrung von Geld- und Wertgegenständen sind die Schüler selbst verantwortlich. Die Schul- bzw. Internatsleitung stellt Schließfächer zur Verfügung, übernimmt aber ausdrücklich keine Haftung!
- Zimmer- und Schrankkontrollen können durch die zuständigen Pädagogen jederzeit durchgeführt werden.
- Haftpflicht-, Unfallversicherung und eine Gesundheitsuntersuchung sind Aufnahmevoraussetzungen für das Internat. Über das Internat besteht keinerlei Versicherungsschutz!
Verstöße gegen die Hausordnung können durch erzieherische Maßnahmen geahndet werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann die sofortige Verweisung aus dem Internat erfolgen!

→Ausgangssperre
Allgemein: Das Verlassen des Internatsgeländes muss angemeldet und genehmigt werden. Minderjährige Schüler der Klassen 5 und 6  dürfen das Gelände nur in Begleitung einer Aufsichtsperson verlassen, ab der 7Klasse muss eine Aufsicjhtsperson informiert und der Zielort bekannt sein. Volljährige Schüler sind angehalten  “Ausgang” zu bekannt zu geben und tun dies auf eigene Gefahr.
Ruhezeit: Von 22:00  bis 6:30 Ist Ruhezeit. Die Schüler dürfen sich in dieser Zeit nur mit Genehmigung einer Aufsichtsperson und nach Anmeldung außerhalb der Unterkünfte aufhalten. Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 6:30 Uhr.

→Sanktionen bei Fehlverhalten der Charaktere (Aufmüpfig, Frech, Zerstörerisch)
Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese sollten mit dem Vergehen im Zusammenhang stehen und zeitnah erfolgen.
In der Regel werden Konflikte im klärenden Gespräch mit allen Beteiligten gelöst. Sollte dies zu keiner Lösung führen, kommen, je nach Schwere des Vergehens, folgende Konsequenzen in Betracht:
•       Dokumentation im Klassenbuch,
•       Information und Stellungnahme der Schule an die Eltern,
•       Gespräch mit allen Beteiligten je nach Umstand: gemeinsam mit dem KL, einem Vertrauenslehrer oder der SL,
•       Extraaufgaben, die außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten sind,
•       Wiedergutmachung entstandener Schäden oder
•       Arbeitseinsätze für das Gemeinwohl der Schule.
• Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu vier Wochen
•       Privilegienentzug
Grundsätzlich gilt die Regel der Verhältnis- und Zweckmäßigkeit bei Sanktionen, also die Strafe soll und muss dem Vergehen angemessen sein. Ein Schüler kann gegen eine Sanktion Einspruch erheben und sich dafür an den Vertrauenslehrer oder die Schulleitung wenden.

→ Schuluniform
Die Uniform wird vom Internat gestellt und ist Pflichtbekleidung für alle Unterrichtseinheiten. In der Freizeit herrscht kein Uniformenzwang
Tristan McGalloway
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